Beschreibung:
Gewerbebauland unbebaut, erschlossen, einmalig günstige Rahmenbedingungen, sofort bebaubar!
Hier haben Sie kurze Anfahrtsstrecke von dem Grundstück zur Autobahn A1/A2 und A5. In der Industriezone sind Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und betriebsnotwendige Wohnungen zulässig. Nur ausnahmsweise zugelassen, sind Betriebe, welche vorwiegend Waren und Güter lagern oder verteilen und bei welchen die Lagerfläche gegenüber der übrigen Betriebsfläche überwiegt (Lagerhäuser, Lagerplätze, Verteilzentren). Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat. Dieser erlässt auch die Richtlinien für Bauvorhaben in der Industriezone. Im Baugesuchsverfahren ist ein Farb- und Materialkonzept beizubringen.
Überbauungsziffer 90 Prozent unter Vorbehalt der Grenzabstände, Grünflächenziffer min. 10 Prozent, maximale Gebäudehöhe 15.0 m aber mindestens 7.5 m, Gebäudelänge unbeschränkt. Parzellengrösse 5700 m2.
Der Kaufpreis pro m2 ist Verhandlungssache.
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